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Der folgende Artikel ist in der SZ vom 28.10.2021 auf Grund unserer Pressemeldung zur Strukturmittelverwendung erschienen.

„Noch eine wichtige Anmerkung dazu: Das EU-Beihilferecht verbietet die Beihilfe oder Sonderwirtschaftszone NICHT grundsätzlich. Das ergibt sich aus einem Gutachten, welches die scheidende Bundesregierung selbst beauftragt hatte. Danach kommt es auf die BEGRÜNDUNG an. Wenn der Strukturwandel durch den Kohleausstieg kein Grund ist, weiß ich nicht was noch kommen soll.“

Edgar Wippel