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Unser Verband wehrte sich mit Erfolg gegen die GEMA, weil diese wegen eines anwaltlichen Mahnschreibens unberechtigt den Ersatz von angeblichen entstandenen Anwaltsinkassokosten einforderte. Das Amtsgericht Leipzig schloss sich der Meinung unseres Unternehmerverbandes an, dass die GEMA die Vergütungsregelung mit ihren Inkassoanwälten offen legen muss, was die GEMA trotz Hinweises des Gerichtes aus vielleicht nahe liegenden Gründen unterließ. Eine Kommentierung dieser weitreichenden Entscheidung für Masseninkassofälle (Verfasser ist unser stellvertretender Vorsitzender Ass. jur. C. Reichardt) können Sie als pdf herunterladen:

Inkassokostenurteil