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Der Unmut steigt stetig, so der Eindruck des Vorstandes vom Görlitzer Unternehmerverband. Die Wirtschaft wird seit dem 01. Januar 2013 im wahrsten Sinne übergebührend mit dem neuen Rundfunkbeitrag belastet. Viele Unternehmen klagen über hohe Zusatzkosten, obwohl sie weder Radio noch Fernseher haben. Und eine Gebühr für Leistungen zu erheben, die nicht in Anspruch genommen werden, ist juristisch fraglich.

Zu zahlen ist ein Beitrag entsprechend der Mitarbeiteranzahl pro Betriebsstätte und für jedes Kraftfahrzeug, wobei ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte frei ist. Besonders hart trifft es die Hotels und Pensionen, die nun einen Beitrag von 5,99 EUR pro Zimmer entrichten müssen.

Einfaches Modell – faire Regelungen“ steht auf dem Bescheid der GEZ. Tatsächlich kommt es also durch die gesetzliche Neuregelung des Rundfunkstaatsvertrages für viele Unternehmer zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung.

Bleibt für uns Unternehmen die Frage, ob diese „Quasi-Steuer“ widerstandslos hinzunehmen ist. Sicher wird es eine Reihe von Musterklagen geben. Gut beraten ist man erst mal, wenn man den Beitrag in alter Höhe weiter zahlt. Die Rechtsabteilung der IHK in Dresden analysiert gerade die Trageweite der Neuregelungen, wird daraus so hoffen wir entsprechende Schritte ableiten. Darüber werden wir Sie auf dem Laufenden halten.